8. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine
zeitlich begrenzte Aufnahme in einer stationären
Einrichtung. Sie wird häufig im Anschluss
an Krankenhausaufenthalte, aber
auch als Probewohnen und bei Krankheit der
Pflegeperson genutzt. Kurzzeitpflege kann
nicht nur in Pflegeheimen, sondern auch in
stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
in Anspruch genommen werden,
wenn der oder die pflegende Angehörige dort
oder in der Nähe eine Rehabilitationsmaßnahme
in Anspruch nimmt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse,
welche Möglichkeiten Sie haben, die Gelder
für die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege
zu nutzen.
8.5 Vollstationäre Pflege
Ist ein eigenständiges und unabhängiges Leben
in den „eigenen vier Wänden“ nicht mehr
möglich, und reicht die Inanspruchnahme eines
ambulanten Pflegedienstes zur häuslichen
Versorgung nicht mehr aus, sollte der
Umzug in ein Altenpflegeheim in Erwägung
gezogen werden. Diese Einrichtungen der
vollstationären Pflege gewährleisten eine umfassende
Versorgung, Betreuung und Pflege
und beugen einer Vereinsamung vor. Im Landkreis
Stade haben Sie die Wahl zwischen derzeit
knapp 30 vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Eine aktuelle Übersicht der
vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis
finden Sie auf der Homepage des Landkreises
Stade (www.landkreis-stade.de) unter
dem Stichwort Pflegeheime.
Versuchen Sie, sich einen persönlichen Eindruck
von den Einrichtungen, die in die engere
/www.seniorenhaus-horneburg.de
/www.pflegedaheim.com
/(www.landkreis-stade.de)