LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 57
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schuldenfreie Eigenheime. Für Bewohner und
Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen
kann ebenfalls Wohngeld beantragt werden.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht,
hängt vom Gesamteinkommen, der
Zahl, der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
und von der Höhe der zuschussfähigen
Miete bzw. Belastung ab. Wer Grundsicherung
im Alter bezieht, erhält in dieser Zeit kein
Wohngeld. Im Bereich Wohngeld sind die Vermögensfreigrenzen
höher als in der Grundsicherung.
Beide Leistungen werden nur auf
Antrag gewährt. Auch wenn Ihre Wohnung als
zu groß oder zu teuer gilt, kann es sein, dass
Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wohnberechtigungsschein
Wer eine preiswerte Sozialwohnung beziehen
möchte, muss mit einem Wohnberechtigungsschein
nachweisen, dass er oder sie zum Bezug
einer solchen Wohnung berechtigt ist. Ein
Wohnberechtigungsschein kann nur ausgestellt
werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschritten werden. Einen
allgemeinen Wohnberechtigungsschein beantragen
Sie in der für Ihren aktuellen Wohnort
zuständigen Kommune. Ein wohnungsbezogener
Wohnberechtigungsschein ist am zukünftigen
Wohnort zu beantragen.
Antragsformulare für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
sind auf der Homepage des
Landkreises Stade (www.landkreis-stade.de)
hinterlegt. Die Hansestädte Stade und Buxtehude
nehmen die Aufgaben selbstständig
wahr. Das Bauordnungsamt des Landkreises
Stade ist für die übrigen Gemeinden/Samtgemeinden
im Landkreis Stade zuständig.
Landkreis Stade
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/12-0
wohngeld@landkreis-stade.de
www.landkreis-stade.de
Hansestadt Buxtehude
Stadthaus, Bahnhofstr. 7, 21614 Buxtehude
Tel.: 04161/501-0
fg50@stadt.buxtehude.de
www.buxtehude.de
Hansestadt Stade
Hinterm Hagedorn 12, 21682 Stade
Tel.: 04141/401-0
wohngeld@stadt-stade.de
www.stade.de
7.3 Sozialhilfe und
Grundsicherungsleistungen
Sozialhilfe- oder Grundsicherungsleistungen
können Sie erhalten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt
nicht durch eigenes Einkommen und/
oder Vermögen sicherstellen können und auch
Hilfen von Familienangehörigen, Kranken-
und Pflegekassen oder Renten nicht ausreichen.
Wer einen Antrag auf Hilfe stellt, muss deshalb
über Einkommen und Vermögen Auskunft erteilen
und diese Auskünfte auch belegen. Sozialhilfeleistungen
werden grundsätzlich erst
ab der Antragstellung erbracht. Die Antragsunterlagen
können Sie im Sozialamt des Landkreises
Stade bekommen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zu
den einzelnen sozialen Leistungen finden Sie
im Internet unter www.landkreis-stade.de.
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Auf Leistungen der Grundsicherung kann ein
Anspruch bestehen, wenn Sie die Altersgrenze
erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind und Ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht aus Einkommen und/oder
Vermögen bestreiten können. Die volle Erwerbsminderung
wird grundsätzlich nur vom
Rentenversicherungsträger festgestellt.
/www.stade.de
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/www.buxtehude.de
/(www.landkreis-stade.de)
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