LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 43
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Für weitere Informationen und die Vermittlung
von ehrenamtlicher Wohnberatung wenden
Sie sich an:
Senioren- und Pflegestützpunkt
Landkreis Stade
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/125522, Fax: 04141/125013
seniorenstuetzpunkt@landkreis-stade.de
pflegestuetzpunkt@landkreis-stade.de
www.landkreis-stade.de
Anregungen und weiterführende Hinweise finden
Sie auch auf diesen Internetseiten:
■■www.neues-wohnen-nds.de
Informationen zu gemeinschaftlichen Wohnen
und zur Wohnberatung in Niedersachsen
■■www.nullbarriere.de
Informationen zur Wohnanpassung und
Barrierefreiheit
■■www.online-wohn-beratung.de
Wohnberatung mit vielen Produktbeispielen,
3D-Badplaner und telefonischer Beratung
Virtuelle Musterwohnungen finden Sie z. B.
unter www.kvjs.de/rundgang/werkstattwohnen/
gesamtuebersicht.html oder zum
Thema Demenz unter www.demenz-
musterwohnung.
de.
Wenn Sie aufgrund einer konkreten Erkrankung
oder Pflegebedürftigkeit auf Wohnraumanpassung
angewiesen sind, können Sie sich
auch direkt an Ihre Pflegekasse oder Ihren
Pflegedienst wenden. Unter Umständen bekommen
Sie auch eine ärztliche Verordnung
für Ergotherapie, um individuell sinnvolle Lösungen
in Ihrem Wohnumfeld zu finden und
den Umgang damit zu trainieren.
5.3 Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung nicht mehr altersgerecht
ist oder Ihre Lebensverhältnisse sich geändert
haben, denken Sie vielleicht über einen Umzug
in eine seniorengerechte Wohnung nach.
Hierbei sollte es sich um eine abgeschlossene
Wohnung handeln, die durch Lage, Grundriss
und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen
älterer Menschen entspricht. Zu
unterscheiden ist zwischen „klassischen“ Altenwohnungen
und barrierefreien Wohnungen.
Während Altenwohnungen weniger über
einen baulichen Standard als über eine Mieterzielgruppe
(Einzugsvoraussetzungen bei
öffentlich geförderten Altenwohnungen mindestens
60 Jahre und Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheines)
definiert sind, erfüllen
barrierefreie Wohnungen bauliche Kriterien in
Anlehnung an die DIN 18040 zur Barrierefreiheit.
Wenn Sie im Alter umziehen, sollten Sie
in der Wohnung auf folgendes achten:
■■ Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur
Wohnung (Rampe oder Aufzug),
■■möglichst keine Schwellen (wenn, dann
nicht über 2 cm),
■■ Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür
und Wohnungstür 90 cm, möglichst mit
Weitwinkelspion),
■■ barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche
und ausreichend Bewegungsfläche,
■■ Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter)
sollten auch im Sitzen erreichbar sein und
■■ ausreichend Bewegungsfläche in der Küche.
Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der
vorhandenen Infrastruktur: Welche Orte kann
man am Rollator gehend von der Wohnung
aus erreichen? Wie sind der Zustand der Wege
und die Nachbarschaft? Können Sie Einkaufsmöglichkeiten,
Ärzte und Apotheken,
aber auch Orte, an denen Sie Mittagessen bekommen
und Gemeinschaft erleben, zu Fuß
erreichen?
/www.demenz-
/www.landkreis-stade.de
/www.badstudio-roendigs.de
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