LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 59
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Kosten können anteilig für folgende Leistungen
übernommen werden:
■■ Ambulante Pflege (Inanspruchnahme von
Pflegeleistungen in der eigenen Häuslichkeit,
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
Pflegehilfsmittel)
■■ Teilstationäre Pflege (Besuch einer Tagespflegeeinrichtung)
■■ Kurzzeit- und Verhinderungspflege (vorübergehender
Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung
bei Verhinderung der Pflegeperson,
nach Krankenhausaufenthalten oder im
Vorwege der vollstationären Pflege)
■■ Vollstationäre Pflege (dauerhafter Aufenthalt
in einer Senioren- und Pflegeeinrichtungen)
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen
Leistungen finden Sie im Kapitel 8, Pflegebedürftigkeit.
Für weitere Informationen und Beratung wenden
Sie sich gerne an:
Landkreis Stade – Sozialamt
Abteilung Hilfe zur Pflege
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/125070, Fax: 04141/125013
sozialamt@landkreis-stade.de
7.4 Hilfen für Menschen
mit Behinderung
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
– Schwerbehindertengesetz – und eine Reihe
anderer gesetzlicher Bestimmungen berechtigen
Schwerbehinderte, eine Vielzahl unterschiedlicher
Rechte und Nachteilsausgleiche
(ggfs. bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen z. B. die
unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr,
steuerrechtliche Vergünstigungen, ein
höheres Wohngeld, Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
und vieles mehr. Um diese Vergünstigungen
zu erhalten, müssen Sie einen
entsprechenden Ausweis beantragen.
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderten wird auf Antrag von der
zuständigen Außenstelle des Landesamtes für
Soziales, Jugend und Familie (ehemaliges
Versorgungsamt) ein Ausweis über die Art und
den Grad der Behinderung ausgestellt, wenn
der festgestellte Grad der Behinderung mindestens
50 beträgt.
Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
– Außenstelle Verden –
Marienstr. 8, 27283 Verden (Aller)
Tel.: 04231/14-0, Fax: 04231/14-153
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
bietet regelmäßig Sprechtage im Kreishaus
in Stade an. Die Termine entnehmen Sie
bitte der Presse oder fragen Sie telefonisch
beim Landesamt oder beim Landkreis Stade an.
Weitere Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht
finden Sie im Internet unter
der Adresse: www.soziales.niedersachsen.de.
Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
unter www.LSonline.niedersachsen.de
online zu stellen.
Landesblindengeld und Blindenhilfe
In Niedersachsen erhalten Blinde zum Ausgleich
der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen
Landesblindengeld. Blindengeld
wird nur auf Antrag gewährt und ist
einkommens- und vermögensunabhängig. Die
persönlichen Anspruchsvoraussetzungen sind
u. a. durch einen entsprechenden Eintrag im
Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen Bl)
nachzuweisen.
/www.soziales.niedersachsen.de
/www.LSonline.niedersachsen.de
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