1. AKTIV IM ALTER
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Fahrgastbeirat
Wenn Sie Anregungen für die Verbesserung
des Personennahverkehrs im Landkreis Stade
haben, Beschwerden oder Kritik äußern wollen,
oder wenn Sie im Fahrgastbeirat mitarbeiten
möchten, nehmen Sie über die Verkehrsgesellschaft
Nord-Ost-Niedersachsen (VNO)
Kontakt auf:
Fahrgastbeirat Landkreis Stade
Tel.: 04141/953314
fahrgastbeirat-stade@web.de
Fahrdienste für Menschen
mit Behinderung
Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer, die
im häuslichen Bereich leben und aufgrund Ihrer
Behinderung kein öffentliches Verkehrsmittel
benutzen können, haben Anspruch auf einen
Fahrdienst, wenn
■■ sie einen Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche
Gehbehinderung) oder H (Hilflosigkeit) haben
und
■■ kein Pkw im Haushalt zur Verfügung steht
und
■■ kein ausreichendes Einkommen und/oder
Vermögen vorhanden ist und
■■ keine vorrangigen Finanzierungen gegeben
sind (z. B. bei Fahrten zum Arzt über die
Krankenkasse, Nutzung einer steuerlichen
Vergünstigung usw.).
Erkundigen Sie sich in der Abteilung „Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen“ im Sozialamt
des Landkreises Stade zu den genauen
Voraussetzungen der Leistungsgewährung:
Sozialamt – Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/125050, Fax: 04141/125013
sozialamt@landkreis-stade.de
www.landkreis-stade.de
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Zur erleichterten Teilnahme am Straßenverkehr
können schwerbehinderte Menschen
Ausnahmegenehmigungen zum Parken beantragen.
Es gibt zwei Arten von Parkausweisen. Ihre
Gültigkeitsbereiche und wer anspruchsberechtigt
ist, entnehmen Sie bitte der folgenden
Übersicht:
EU-Parkausweis
■■ Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung (aG)
■■ Blinde (BL)
■■Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen
ganzer Extremitäten Arm/Bein) oder Phokomelie
(Fehlbildung von Gliedmaßen, beider
Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern
bzw. Hüften ansetzen) oder völligem
Funktionsverlust der Arme inkl. der Schulter
und Ellenbogengelenke.
Nur dieser blaue EU-Parkausweis berechtigt
zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit
dem Rollstuhl-Symbol und ist in Europa gültig.
Oranger Parkausweis
■■ Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen
G und B (ständige Begleitung) und
wenn die nachstehend aufgeführten Funktionsstörungen
vorliegen:
❙ Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit
sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
mit einen GdB von wenigstens 80 %
oder eine
❙ Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit
sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
mit einem GdB von wenigstens 70 %
und gleichzeitig ein GdB von wenigstens
50 % infolge Funktionsstörungen des Herzens
oder der Atmungsorgane.
/www.landkreis-stade.de
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