7. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
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7. Finanzielle Unterstützung
Mit dem Eintritt in das Rentenalter stehen den
meisten Menschen weniger finanzielle
Mittel
zur Verfügung. Im höheren Alter steigen durch
gesundheitliche Einschränkungen häufig die
Ausgaben, da viele Alltagshilfen
eingekauft
werden müssen. Scheuen Sie sich daher
nicht, die Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen
und Vergünstigungen zu beantragen.
7.1 Rente
Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter
der gesetzlichen Rentenversicherung
oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener
einer Versicherten oder eines Versicherten einen
Anspruch auf Renten haben. Diesen Anspruch
können Sie bei den Versichertenältesten
oder den Rentenversicherungsträgern
selbst durch einen Antrag sichern. Wer sich
bei seinem Rentenantrag helfen lassen möchte,
kann sich an die Versichertenältesten wenden.
Sie kennen sich mit den Vordrucken aus,
helfen beim Ausfüllen und leiten diese anschließend
komplett weiter. Ihre Versichertenältesten
finden Sie auf der Internetseite der
Deutschen Rentenversicherung. Die Hilfe ist
für Sie kostenlos.
Wer Rentenansprüche hat, bekommt vom
Rentenversicherungsträger einen Betrag
überwiesen
von dem zwar die Pflichtbeiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen
sind, nicht aber die evtl. fälligen Steuern.
Um diese Verpflichtung müssen Sie sich selber
kümmern. Auf Wunsch stellt die Rentenversicherung
kostenlos die Bescheinigung:
„Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ aus,
die alle maßgeblichen Beträge mit Hinweisen,
an welcher Stelle der Steuererklärung sie eingetragen
werden, enthält. Sämtliche Serviceleistungen
können auch über das Internet und
die sogenannten Onlinedienste eigenständig
© Bernd Schulz
angefordert werden. Für eine persönliche Beratung
können Beratungstermine über die Internetpräsenz
gebucht werden.
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Schiffertorsstr. 12, 21680 Stade
Tel.: 04141/4094-0
beratung.in.stade@drv-bsh.de
Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um
telefonische Anmeldung.
Weitere Informationen, Broschüren und Vordrucke
finden Sie im Internet unter:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
oder kostenlos unter 0800/1000-48070.
7.2 Wohngeld und
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die
Miete oder die Belastung für das eigene Haus
oder die Wohnung zu zahlen, kann es sein,
dass Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für eine
Wohnung oder ein Zimmer oder als Lastenzuschuss,
insbesondere für Eigenheime oder Eigentumswohnungen.
Dies gilt auch für bereits
/www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
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