LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 61
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8. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
8. Pflegebedürftigkeit
Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird bis
heute in der Familie betreut. Vielfach sind
Angehörige mit der Pflege so ausgelastet,
dass ihnen kaum noch Zeit bleibt, sich über
Hilfen zu informieren. Einen guten Überblick
über alles, was Sie zur Pflege wissen müssen,
bietet der „Ratgeber Pflege“ des Bundesministeriums
für Gesundheit. Die kostenlose Broschüre
bestellen Sie unter publikationen@
bundesregierung.de oder telefonisch unter
030/182722721. Einen schnellen Überblick zu
allen Themen in diesem Kapitel bekommen
Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums
für Gesundheit unter www.bmg.bund.de/
pflege.
Persönliche und telefonische Beratung in Pflegefragen
erhalten Sie im
Senioren- und Pflegestützpunkt
Landkreis Stade
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/125522, Fax: 04141/125013
seniorenstuetzpunkt@landkreis-stade.de
pflegestuetzpunkt@landkreis-stade.de
www.landkreis-stade.de
Die im Folgenden vorgestellten Leistungen
gelten grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten.
Privatversicherte wenden sich für eine
kostenfreie, unabhängige und vertrauliche
Pflegeberatung an:
compass private pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln
Tel.: 0800/1018800, Fax: 0221/9333274825
www.compass-pflegeberatung.de
8.1 Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle
Belastungen mit sich. Um dieses finanzielle
Risiko abzumildern, wurde die Pflegeversicherung
eingeführt. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung sind, sind Sie
dort auch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert
ist, muss eine private Pflegeversicherung
abschließen. Informieren Sie sich in
diesem Fall genau, welche Leistungen Ihre
private Pflegeversicherung bietet.
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich
nicht um eine Vollversicherung. Sie sichert im
bestimmten Rahmen die Grundversorgung ab,
wobei die Pflegekassen jeweils den pflegebedingten
Anteil übernehmen. Voraussetzung für
die Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung
ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Darüber hinausgehende Kosten für die
Pflege und Betreuung haben die Versicherten
selbst zu tragen. Reichen Einkommen und
Vermögen nicht aus, tritt gegebenenfalls der
Sozialhilfeträger ein. Nähere Informationen
dazu finden Sie im Kapitel 7. Finanzielle Unterstützung.
Als pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie gesundheitlich
bedingte Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten haben
und deshalb Hilfe durch andere benötigen. Die
Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, mindestens
aber für sechs Monate bestehen. Sie wird
nach Antragstellung in der Regel vom Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK)
© Helfende Tiere festgestellt.
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