LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 65
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Generell pflegen, waschen und versorgen die
ambulanten Pflegedienste Pflegebedürftige,
akut Erkrankte mit einer ärztlichen Verordnung
sowie Selbstzahler.
Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst
in einem persönlichen Gespräch beraten, welche
Kosten entstehen und wie die Leistungen
finanziert werden können. Entscheiden Sie, ob
Sie einzelne Leistungen oder eine bestimmte
Zeit einkaufen möchten. Die Pflegedienste geben
Auskunft über die angemessene Pflege
und helfen auch bei der Beantragung von finanziellen
Leistungen bei den Pflegekassen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen
Kranken- und Pflegekasse zu erkundigen,
welche Leistungen in welchem Umfang übernommen
werden können.
Eine aktuelle Übersicht der im Landkreis Stade
ansässigen, ambulanten Pflegedienste finden
Sie auf der Homepage des Landkreises
Stade (www.landkreis-stade.de) unter dem
Stichwort ambulante Pflege.
8.3 Teilstationäre Pflege
(Tagespflege)
Als Ergänzung zur häuslichen Pflege kann es
sich insbesondere bei Pflegebedürftigen mit
einem hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung
und Beaufsichtigung anbieten, eine Tagespflegeeinrichtung
in Anspruch zu nehmen.
Es handelt sich hierbei um ein teilstationäres
Angebot, welches zusätzlich durch die Pflegekassen
bezuschusst werden kann.
Die Tagespflege ermöglicht es älteren Menschen
unter der Woche an einem oder mehreren
Tagen mit anderen zusammen zu sein. Versorgung
und Pflege sind gesichert, das eigene
Zuhause bleibt der Mittelpunkt des Lebens. Der
Fahrdienst holt die Tagesgäste bei Bedarf morgens
ab und bringt sie nachmittags zurück. Die
Tagespflege ist eine Ergänzung zur häuslichen
Pflege, bei der die Betreuung mit gezielten
Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Kräfte
und Fähigkeiten im Vordergrund steht.
Tagespflege ist auch eine Möglichkeit, die pflegenden
Angehörigen zu entlasten. Vielen hilft
es sehr, wenigstens einen Tag in der Woche
zu haben, an dem sie sich nicht ständig um
den Pflegebedürftigen sorgen, sondern auch
Zeit für sich und den gemeinsamen Haushalt
haben.
Eine aktuelle Übersicht der teilstationären
Pflegeangebote im Landkreis finden Sie auf
der Homepage des Landkreises Stade (www.
landkreis-stade.de) unter dem Stichwort Tagespflegeeinrichtungen.
8.4 Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der
Pflegeperson zahlt die Pflegekasse unter bestimmten
Voraussetzungen Zuschüsse bis zu
einer bestimmten Höchstgrenze für eine notwendige
Ersatzpflege.
Die Verhinderungspflege kann bis zur Höhe
der festgelegten Höchstgrenzen am Stück
oder für einzelne Termine genutzt werden. Die
Pflegeperson entscheidet, wen sie als Vertretung
für geeignet hält. Sie kann einen ambulanten
Pflegedienst, einen Kurzzeitpflegeplatz,
24-Stunden-Hilfe, aber auch Verwandte und
Bekannte von dem Geld bezahlen.
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige
wird die Verhinderungspflege nur bis zur Höhe
des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe
geleistet. Zusätzlich kommt eine Erstattung
nachgewiesener Kosten, wie zum Beispiel
Verdienstausfall oder Fahrtkosten, in Betracht.
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