4. BETREUUNGSRECHT UND VORSORGE
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Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung
erstellen wollen, empfiehlt es sich
zuerst darüber nachzudenken, was Ihnen im
Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und
Tod wichtig ist. Wovor haben Sie Angst? Worauf
hoffen Sie? Ob Sie eine Patientenverfügung
verfassen oder nicht, ist Ihre freie Entscheidung.
Lassen Sie sich vor dem Abfassen
der Patientenverfügung also Zeit für grundsätzliche
Überlegungen. Aus Ihrer Verfügung
sollte neben den medizinischen Anweisungen
insbesondere hervorgehen, wie Ihre Einstellung
zum Leben ist und welche Werte Ihnen
wichtig sind. Daher ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung
möglichst individuell zu formulieren.
Vorgefertigte Bögen können dabei als Anregungen
und Formulierungshilfe dienen. Die
Patientenverfügung muss schriftlich verfasst
und durch eigenhändige Unterschrift oder ein
von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes
Handzeichen unterzeichnet werden. Sie
kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es
ist empfehlenswert, einen Hinweiszettel auf
das Vorliegen einer Patientenverfügung immer
mit sich zu führen. Informieren Sie auch Ihre
Hausärztin oder Ihren Hausarzt und bevollmächtigte
Vertrauenspersonen.
Anregungen für die Entscheidung, ob Sie eine
Patientenverfügung verfassen wollen und wie
diese formuliert werden kann, bietet die Broschüre:
„Patientenverfügung; Leiden – Krankheit
– Sterben“ des Bundesministeriums der
Justiz, die Sie unter www.bmjv.de oder Tel.:
030/182722721 bestellen können. Unabhängig
davon, ob Sie eine Patientenverfügung er-
Foto: Angelina Heer
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Hansestadt Buxtehude · Friedhofsverwaltung
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