LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 63
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Zusätzlich kommen folgende Leistungen der
Pflegeversicherung, die jeweils bis zu bestimmten
Höchstgrenzen erbracht werden, in
Betracht:
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel,
die zur häuslichen Pflege notwendig sind, die
Pflege erleichtern oder eine selbständige Lebensführung
ermöglichen. Die Pflegekassen
unterscheiden zwischen technischen Hilfsmitteln,
wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder Notrufsystem
und Verbrauchsprodukten, wie Einmalhandschuhen
oder Betteinlagen.
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen
informiert darüber, welche technischen
Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt, beziehungsweise
leihweise überlassen werden.
Auch an den Kosten der zum Verbrauch bestimmten
Hilfsmittel (wie z. B. saugende Bettschutzeinlagen,
Einmal-Handschuhe, Mundschutz,
Desinfektionsmittel, etc.) beteiligt sich
die Pflegekasse mit einer monatlichen Pauschale.
Wenn Inkontinenzmaterialien, Rollstühle oder
Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen
die Krankenkasse die Kosten. Lassen Sie sich
im Fachhandel, z. B. in Sanitätsfachgeschäften
entsprechend beraten, bevor Sie sich eine
Verordnung aus Ihrer Arztpraxis holen oder einen
Antrag bei der Pflegekasse stellen. Informieren
Sie sich im Rahmen einer Pflegeberatung
über notwendige und sinnvolle Hilfsmittel,
die Ihnen den Alltag erleichtern und beachten
Sie die Hinweise auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
im Gutachten zur Feststellung
Ihres Pflegegrades. Für die dort empfohlenen
Pflegehilfsmittel entfällt in der Regel eine erneute
Prüfung durch die Pflege- oder Krankenkasse.
Wohnungsanpassung
Um ihre Wohnung, persönlichen Bedürfnissen
anzupassen und eine häusliche Pflege zu ermöglichen,
kann die Pflegekasse Pflegebedürftigen
auf Antrag einen Zuschuss gewähren.
Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung
kann erneut gewährt werden, wenn die Pflegesituation
sich so verändert hat, dass weitere
Anpassungen nötig werden.
Neben den Pflegeberatern berät auch die ehrenamtliche
Wohnberatung im Landkreis Stade
zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen.
Nähere
Informationen finden Sie im Kapitel 5.
Wohnen.
Pflegewohngemeinschaften
Pflegebedürftige, die regelmäßig mit mindestens
zwei anderen Pflegebedürftigen in einer
Wohngemeinschaft wohnen, können ihre Leistungen
zusammenlegen und damit Zeit und
Geld bei den Pflegediensten einsparen, die
der Pflegedienst für die Wohngemeinschaft
nutzen muss.
Außerdem erhalten die Pflegebedürftigen in
Wohngemeinschaften eine monatliche Pauschale
für eine Präsenzkraft, die in der Wohngemeinschaft
organisatorisch, verwaltend und
pflegerisch tätig ist und bei Neugründung einen
zusätzlichen Zuschuss für Maßnahmen
zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Nähere Informationen und Antragsunterlagen
bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
8.2 Ambulante Pflegedienste
Wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und
zu Hause gepflegt werden möchten, können
Sie auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes
zurückgreifen. Dieser kann auch zur
Unterstützung und Entlastung der pflegenden
Angehörigen in Anspruch genommen werden.