LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 9
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Überprüfung der Kraftfahreignung
Polizeibehörden sind verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde
grundsätzlich alle Informationen
und Hinweise, die auf die Nichteignung eines
Fahrzeugführers hinweisen, zu übermitteln
und gegebenenfalls im Rahmen der Gefahrenabwehr
weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Betroffene oder Dritte können sich betreffend
der Überprüfung der Kraftfahreignung vertrauensvoll
an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Beim Vorliegen begründeter Zweifel, an der
körperlichen oder geistigen Kraftfahreignung,
ordnet die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende
fachärztliche verkehrsmedizinische
Gutachten und/oder Fahrproben an.
Ist die Fahreignung nicht mehr gegeben, wäre
die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn auf diese
nicht freiwillig verzichtet wird.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Straßenverkehrsamt Stade
Fahrerlaubnisbehörde
Harburger Str. 193, 21680 Stade
Tel.: 04141/123630 oder 123631
Fax: 04141/123613
strassenverkehrsamt@landkreis-stade.de
Wenn Sie selber nicht (mehr) Auto fahren (wollen),
stehen Ihnen im Flächenlandkreis Stade
verschiedene Mobilitätsangebote zur Verfügung:
Bus und Bahn
Das gesamte Angebot des Bus- und Bahnverkehrs
mit allen Fahrplänen und Tarifen finden
Sie im Internet auf der Seite der Verkehrsgemeinschaft
Nordost-Niedersachsen GbR
(www.vnn.de). Hier finden Sie auch die besonderen
Freizeitlinien, wie den Moorexpress und
den Elbe-Radwanderbus. Über diese Angebote
können Sie sich auch in den Tourismusbüros
im Landkreis informieren.
Der Landkreis Stade ist Teil des Hamburger
Verkehrsverbundes (HVV), was den Fahrgästen
u. a. Vorteile beim Tarif bringt. Näheres erfahren
Sie in den HVV-Servicestellen und im
Internet unter www.hvv.de. Über die „Mobilitätsberatung
für Senioren“, des HVV, oder die
KVG Stade können Schulungen für Personen
organisiert werden, die sich den Umgang mit
Fahrkartenautomaten und dem öffentlichen
Nahverkehr nicht (mehr) zutrauen. Sei es, weil
sie es nie geübt haben, oder weil sie das sichere
Fahren mit Rollatoren oder E-Scootern
im öffentlichen Nahverkehr lernen wollen.
Anruf-Sammeltaxi
Anruf-Sammeltaxen (AST) ergänzen oder ersetzen
den Bus-Linienverkehr. Gefahren wird
nach Fahrplan, aber nur bei Bedarf. Etwa 45
Minuten vor dem Fahrtwunsch muss eine telefonische
Anmeldung mit Angabe der gewünschten
Abfahrtbushaltestelle bei der ASTZentrale
erfolgen.
Von hier aus werden Sie bis vor die Haustür
Ihres jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern
dieses im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes
liegt. Eventuell benötigte Hilfestellungen oder
das Mitführen eines Rollstuhls müssen bei der
Anmeldung genannt werden. Den kompletten
AST-Fahrplan und weitere Informationen finden
Sie unter www.ast-stade.de.
Die Anruf-Sammeltaxi-Zentrale ist rund um die
Uhr telefonisch unter 04141/123123 zu erreichen.
Bürgerbus
Bürgerbusse werden in verschiedenen Kommunen
im Landkreis durch den Einsatz von
engagierten Ehrenamtlichen betrieben. Bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde
oder Stadtverwaltung, ob es einen
Bürgerbus gibt und welche Linien gefahren
werden.
/www.ast-stade.de
/www.hvv.de
/(www.vnn.de)
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