8. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Private Vorsorge
Da die tatsächlichen Pflegekosten meist höher
sind als die von der Pflegeversicherung finanzierte
Grundversorgung, kann sich die Frage
der privaten Vorsorge stellen. Die Versicherungsgesellschaften
bieten drei Arten von Zusatzversicherungen
an:
■■ Pflege-Rentenversicherung: Wenn Versicherte
pflegebedürftig werden, zahlt die
Versicherung je nach Hilfebedarf eine monatliche
Rente aus.
■■ Pflegekostenversicherung: Je nach Tarif
werden „Restkosten der Pflege“ ganz oder
teilweise übernommen.
■■ Pflegetagegeldversicherung: Gegen Nachweis
der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie einen
vereinbarten Geldbetrag für jeden Pflegetag
oder -monat.
Leistungen der Pflegeversicherung
Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit
vorliegt, stellt der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) fest. Er wird von
der zuständigen Pflegekasse beauftragt, wenn
Sie dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
stellen. Bei einer Veränderung
des Gesundheitszustandes kann ein neuer
Antrag gestellt werden. Pflegebedürftige haben
bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegesachleistungen
(Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung als Sachleistung durch
einen ambulanten Pflegedienst). Alternativ besteht
die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu erhalten,
wenn Pflegebedürftige damit Grundpflege
und hauswirtschaftliche Versorgung, beispielsweise
im Rahmen der Versorgung durch Angehörige,
selbst sicherstellen können. Eine
Kombination aus Geld- und Sachleistung
(Kombinationsleistung) ist möglich.
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