7. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
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Ergänzend gibt es die Möglichkeit, einen Antrag
auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zu stellen.
Bei der einkommens- und vermögensabhängigen
Blindenhilfe sind die wirtschaftlichen
Verhältnisse maßgeblich, d. h. Einkommen und
Vermögen des blinden Menschen und der mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
sind innerhalb bestimmter Grenzen zu
berücksichtigen. Auf die Blindenhilfe werden
Leistungen der gesetzlichen oder privaten
Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege in
feststehendem Umfang sowie ggf. gewährtes
Landesblindengeld angerechnet. Blindenhilfe
können auch Heimbewohner erhalten; hierbei
gibt es ebenfalls Anrechnungsvorschriften.
Anträge und weitere Informationen bekommen
Sie im Sozialamt des Landkreises Stade.
Landkreis Stade – Sozialamt
Am Sande 2, 21682 Stade
Tel.: 04141/125011, Fax: 04141/125013
sozialamt@landkreis-stade.de
7.5 Rundfunkbeitrag
Rundfunk, Fernsehen und Telefon sind insbesondere
für ältere Menschen eine wichtige Informationsquelle
und eine notwendige Verbindung
zur Außenwelt. Eine Ermäßigung des
Rundfunkbeitrags oder Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht kann aus gesundheitlichen
(Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis)
oder sozialen (finanziellen) Gründen
unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
ARD ZDF Deutschlandradio nennt alle gesetzlichen
Voraussetzungen im Internet auf der
Seite www.rundfunkbeitrag.de.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Service-Tel.: 01806/99955510*
Service-Fax: 01806/99955501*
* kostenpflichtig
© Bernd Schulz
/stade
/www.rundfunkbeitrag.de
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