LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 35
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stellen oder nicht, sind Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung zu empfehlende Möglichkeiten
der Vorsorge auch in Gesundheitsangelegenheiten.
Zum Erstellen einer Patientenverfügung berät
Sie:
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Niedersachsen e. V.
Betreuungsverein Stade
Thuner Str. 4, 21680 Stade
Tel.: 04141/6000 900
stade.betreuungsverein@paritaetischer.de
Hospizgruppen im Landkreis Stade
Die Anschriften finden Sie im Abschnitt 6.5
Sterbebegleitung.
4.4 Testament
Ohne ein Testament tritt im Todesfall die gesetzliche
Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht
nicht unbedingt dem Willen der oder
des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten
unter den Angehörigen führen. Mit einer klaren
testamentarischen Regelung können Sie das
vermeiden. Nach deutschem Erbrecht sind neben
dem Ehegatten auch die Kinder sofort
erbberechtigt. Die so entstehende Erbengemeinschaft
zwischen dem überlebenden Ehegatten
und den (Stief-) Kindern ist nicht immer
gewünscht. Hier kann das sogenannte Berliner
Testament eine Alternative sein. Ihr Testament
sollte kurz und eindeutig abgefasst sein.
Bei einem notariellen Testament ist gewährleistet,
dass es im Falle des Todes eröffnet
wird. Ein Testament muss aber nicht notariell
erstellt werden, Sie können es auch selbst
schreiben und zu Hause aufbewahren. Dabei
müssen zwingend die folgenden Minimalkriterien
erfüllt sein: Das Testament muss handschriftlich
verfasst sein und Datum sowie Unterschrift
des Verfassers tragen. Wenn das
Testament nicht mehr Ihren persönlichen Vorstellungen
entspricht, können Sie es jederzeit
ändern oder widerrufen. Sofern Sie das Testament
zu Hause aufbewahren, sollten Sie eventuell
vorhandene frühere Versionen vernichten.
Erste Informationen erhalten Sie in der Broschüre
„Erben und Vererben“ des Bundesministeriums
der Justiz zu bestellen unter www.
bmjv.de.
4.5 Bestattungsvorsorge
Manchmal kommt unser Ende plötzlich.
Manchmal ist es eine Erlösung aus schwerer
Krankheit. In jedem Fall sind in der Zeit der
Trauer von den Angehörigen viele Entscheidungen
zu treffen. Selbst wenn klar ist, dass
die Bestattung auf dem örtlichen Friedhof
stattfinden soll, stellen sich noch viele Fragen:
Sarg oder Urne? Wahlgrab, Kolumbarium oder
anonyme Grabstelle? Wie kann die Grabstelle
gepflegt werden? So ist es nicht nur für Sie
selbst beruhigend, sondern auch eine große
Entlastung für die Angehörigen, sich bereits
vor dem Tod Gedanken über die Form und den
Ort der eigenen Bestattung zu machen.
Vereinbaren Sie ruhig einen Beratungstermin
auf dem Friedhof, informieren Sie sich über
Grabstätten und ihre Kosten und halten Sie Ihre
Wünsche fest.
Wie die eigene finanzielle Situation im Todesfall
aussieht, kann nur schwer vorhergesagt
werden, insbesondere wenn eventuell noch
Kosten für eine häusliche Pflege oder einen
Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim
entstehen. Daher kann es sinnvoll sein, für die
eigene Bestattung auch finanziell vorzusorgen.
Mit einem Bestattungsunternehmen können
Sie alle Fragen, individuellen Wünsche und
/bmjv.de
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