4. BETREUUNGSRECHT UND VORSORGE
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Sowohl die Vorsorgevollmacht, als auch eine
einzelne Betreuungsverfügung sollte regelmäßig
dahingehend überprüft werden, ob sie unverändert
fortbestehen sollen. Es kann sinnvoll
sein, die Unterlagen alle 2 Jahre, mit
einem aktuellen Datum versehen, neu zu unterschreiben.
Neben der Beratung in Notariaten
und Rechtsanwaltskanzleien können Sie
auch die kostenlose Beratung bei der Betreuungsstelle
des Landkreises oder dem Betreuungsverein
zur Abfassung von Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen in
Anspruch nehmen.
Landkreis Stade
Gesundheitsamt – Betreuungsstelle
Große Schmiedestr. 1–3, 21682 Stade
Tel.: 04141/12-5350
gesundheitsamt@landkreis-stade.de
www.landkreis-stade.de
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Niedersachsen e. V.
Betreuungsverein Stade
Thuner Str. 4, 21680 Stade
Tel.: 04141/6000 900
stade.betreuungsverein@paritaetischer.de
/www.landkreis-stade.de
/www.hollberg-schmidts.de
/www.kanzlei-eylmann.de
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