
LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 33
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4.2 Betreuung nach
dem Betreuungsrecht
Viele Menschen sind aufgrund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung ganz oder
teilweise nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten
zu regeln. Jeder, der feststellt, dass eine
Person im eigenen Umfeld betroffen ist, kann
eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen.
Es entscheidet, ob und in welchem Umfang
für eine hilfsbedürftige Person eine gesetzliche
Vertretung bestellt wird. Das Gericht
legt auch die Aufgabenbereiche einer Betreuung
fest, innerhalb derer eine Betreuerin oder
ein Betreuer die erforderlichen Tätigkeiten
rechtlich zu besorgen hat. Eine Betreuung
wird nur für die Aufgabenbereiche eingerichtet,
in denen Hilfe benötigt wird. Diese können
sein:
■■Gesundheitsfürsorge,
■■ Aufenthaltsbestimmung,
■■Wohnungs-/Heimangelegenheiten,
■■ Vermögensangelegenheiten,
■■ Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden
und Versicherungen,
■■ Entscheidung über die Entgegennahme und
das Öffnen der Post.
Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen
Personen den notwendigen Schutz und
die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen
zugleich aber auch ein größtmögliches Maß
an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche
Wohlergehen des hilfsbedürftigen
Menschen steht im Vordergrund.
Die Betreuung können Familienangehörige,
Bekannte oder andere Ehrenamtliche übernehmen.
Wenn eine solche ehrenamtliche
Person nicht zur Verfügung steht, kann das
Amtsgericht auch Berufsbetreuerinnen oder
-betreuer bestellen. Eine Betreuung kann vermieden
werden, wenn Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht
ausstellen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Betreuungsstelle im
Gesundheitsamt des Landkreises Stade bieten
ein Beratungs- und -Unterstützungsangebot
für volljährige betreuungsbedürftige Personen,
deren Angehörige sowie Betreuerinnen
und Betreuer an.
Unterstützung und Beratung erhalten ehrenamtlich
bestellte Betreuerinnen und Betreuer
sowie Bevollmächtigte auch im Betreuungsverein
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Niedersachsen e. V. durch individuelle Einführung
und Begleitung, persönliche Beratung,
Fortbildung und Erfahrungsaustausch mit anderen
ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.
Die Anschriften finden Sie im Kapitel
4.1 Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht.
Die für rechtliche Betreuung zuständigen Betreuungsgerichte
im Landkreis Stade sind:
Amtsgericht Stade
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Tel.: 04141/107-1, Fax: 04141/107-213
Amtsgericht Buxtehude
Bahnhofstr. 4, 21614 Buxtehude
Tel.: 04161/5069-0, Fax: 04161/5069-11
4.3 Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie
schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit
im Voraus festlegen, ob und wie Sie
in bestimmten Situationen ärztlich behandelt
werden möchten. Eine Patientenverfügung
richtet sich in erster Linie an die behandelnden
Medizinerinnen und Mediziner. Sie kann aber
auch Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreterinnen
und Vertretern wichtige Hinweise
auf Ihre Behandlungswünsche geben oder sie
von der Verantwortung für eine schwere Entscheidung
entlasten. Dies kann insbesondere
für die eigenen Kinder eine große Hilfe sein.