LEBEN IM ALTER – AM LIEBSTEN IM LANDKREIS STADE | 45
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5.4 Betreutes Wohnen /
Wohnen mit Service
Von „Betreutem Wohnen“ oder besser „Wohnen
mit Service“ spricht man, wenn Seniorenwohnungen
eine gewisse Betreuung der Mieter
einschließen. Dabei gibt es sogenannte
Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen,
die immer zusätzlich bezahlt werden
müssen. Da Sie privatrechtliche Verträge abschließen,
sollten Sie klären, welche Leistungen
zu den verbrieften Grundleistungen zählen
und ob bei der Auswahl der Dienstleister
Wahlfreiheit besteht.
Mietvertrag und Betreuungsvertrag sollten getrennt
voneinander sein. Diese sollten eine
eindeutige Beschreibung der Leistungen und
eine überprüfbare und transparente Darstellung
der Kosten enthalten. In vielen Häusern
bedeutet „Betreutes Wohnen“, dass eine
Hausdame mit einer gewissen Stundenzahl
als Ansprechpartnerin vor Ort für Fragen, Sorgen
und Nöte des täglichen Lebens zur Verfügung
steht. Die Bandbreite der angebotenen
(Wahl-) Leistungen kann von einfachen handwerklichen
oder hauswirtschaftlichen Hilfen
(Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen
bei alltäglichen Dingen (Erledigung von
Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten)
bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw.
der Vermittlung solcher Leistungen) reichen.
Zumeist müssen diese weiterreichenden Leistungen
extra bezahlt werden.
Einige Wohnungen sind direkt an ein Alten-
und Pflegeheim angebunden, so dass Leistungen
und Angebote dieser Einrichtung mitgenutzt
werden können. Auch aus diesen
Wohnungen müssen Sie in der Regel in ein
Alten- und Pflegeheim umziehen, wenn Sie
rund um die Uhr Betreuung benötigen.
Da der Begriff des „Betreuten Wohnens“ rechtlich
nicht klar definiert ist, wurde vor dem
Hintergrund des Verbraucherschutzes ein
Qualitätssiegel für das „Betreute Wohnen“ entwickelt,
die DIN 77800. Das Siegel wird nur an
neu erstellte Einrichtungen vergeben, die Prüfkriterien
sind jedoch allgemein zugänglich und
bieten auch bei der Besichtigung bestehender
Einrichtungen Orientierung. Eine gute Richtschnur
bietet auch die Checkliste der BAGSO
(Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenorganisationen),
die Sie unter www.bagso.de anfordern
können.
Weitere Auskünfte, eine Übersicht der Wohnangebote
im Landkreis und Beratung zum
Wohnen für Seniorinnen und Senioren erhalten
Sie im Senioren- und Pflegestützpunkt
Landkreis Stade.
© Bernd Schulz © Jasmin Fuhrmann Fotografie
/www.bagso.de